Der Versicherungsvergleich für das Fahrzeug kann ohne Probleme online durchgeführt werden. Sie brauchen dafür nur das Autozeichen, also Ortszeichen eingeben und schon kann der Vergleich für den neuen Versicherungsschutz starten. Selbstverständlich absolut kostenfrei! Wenn schon gewechselt werden kann, bekommen Sie gleich die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für die Behörde.
Fakt ist, heute spart jeder Autobesitzer gerne, denn die Autoversicherung wird jedes Jahr teurer. Mit dem Versicherungsvergleich lässt sich der Wucher umgehen und Sie finden wunderbare Angebote. Der Wechsel einer Autoversicherung ist sinnvoll, nicht nur wegen den Kosten. Sie können auch so manche Leistungen durch einen Wechsel verbessern. Immerhin ist die Konkurrenz groß und viele Versicherungen bieten ganz besondere Extras, um Kunden zu gewinnen. Sie könnten auch selbst die Tarife vergleichen, dies würde allerdings Stunden in Anspruch nehmen. Mit dem Online Vergleich hingegen, dauert dies nur wenige Minuten und die Einsparungen können Sie für ein Jahr nutzen, bis der erneute Versicherungsvergleich wieder dabei hilft, erneut Kosten einzusparen.
Die Deckungssumme ist das, worauf Sie achten müssen. Unter 100 Millionen Euro sollten Sie keine Fahrzeugversicherung abschließen. Immerhin sieht es wie folgt aus: Nach § 4 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) werden für die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bei Personenschäden je 2,5 Millionen Euro angerechnet. Bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehreren Leuten, werden 7,5 Millionen insgesamt angerechnet. Bei Sachschäden sind es 1,12 Millionen. Die reinen Vermögensschäden bei Personen- oder Sachschaden liegen bei 50.000 Euro. Es wäre besser, sich für 50 oder sogar 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden zu entscheiden. Hier müssen Sie aber wissen, dass die Entschädigungsleistung bei Personenschäden auf 8-15 Millionen Euro limitiert ist, pro Person. Wenn die Schadenshöhe höher ausfällt, werden Sie selbst haften, wenn Sie der Schadenverursacher sind. Aber nur bei einem recht kleinen Aufschlag, wird meistens die Fahrzeug-Versicherung eine höhere Deckungssumme anbieten. Dies müssen Sie dann ausprobieren. Wir zeigen Ihnen das im Vergleich selbstverständlich gleich mit auf.
Der Schutzbrief ist ebenso wichtig, wenn es um Unfälle im Ausland oder auch Inland geht. Das Gleiche gilt auch für Unfälle im In- und Ausland. Entweder ist der Schutzbrief in der Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug enthalten oder muss gegen einen geringen Aufschlag genutzt werden. Wer eine gute und günstige Versicherungsgesellschaft für sich wählt, zahlt dort für den Schutzbrief weniger als bei einem Automobilclub. Der Vergleich lohnt auch hier!
Der Autoversicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit ist auch wichtig, wenn Sie sich entscheiden, eine andere KFZ-Haftpflichtversicherung mit Kasko oder Teilkasko abzuschließen. Ein Unfall durch Fahrlässigkeit geschieht schnell. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn das Handy auf dem Beifahrersitz liegt und schellt. Sie greifen hin, schauen einen kurzen Moment nicht auf die Straße und bauen einen Unfall. Die Autoversicherung kann in dem Fall die Übernahme der Kosten verweigern. Daher ist es wichtig, sich nicht nur um Anmeldung und um die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Gedanken zu machen, sondern in den Vertrag zu schauen, ob dieser Schutz gegeben ist.
Schützen Sie sich auch vor dem Marderbiss, dieser kann leider jeden ereilen, ob nun auf dem Dorf oder auf dem Land. Auch hier muss der Versicherungsvertrag genauer angeschaut werden.
Da wir gerade über Tiere berichten, ist auch der Zusammenstoß mit Wildtieren eine Gefahr für Sie. Mittlerweile decken viele Autoversicherungen den Schaden mit Wildtieren ab. Aber doch sollten Sie schauen, dass dieser Schutz mit allen Tieren gegeben ist.
Für jede neue Autoversicherung gibt es eine neue EVB-Nummer, damit Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde leicht ummelden können. Aber für die ideale Fahrzeugversicherung sollten sie auch auf den Neuwertersatz achten. Dieser greift, wenn der Wagen gestohlen wird oder ein Totalschaden wird. Dann wird die Versicherungsgesellschaft den Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert ersetzen. Die meisten Anbieter setzen dafür nur 6 Monate in den Vertrag, es sollten aber besser 12 sein, damit die Sicherheit des Fahrzeugs länger geboten ist. Das können Sie übrigens auch schon im Vergleich einsehen und somit auch sehen, wie viel teurer die passende Absicherung ist.
Wenn Sie wechseln, gibt es immer eine Versicherungsbestätigung. Ohne diese können und sollten Sie nie die alte Autoversicherung kündigen. Wenn Sie die Versicherungsbestätigung haben, die Kündigung raus ist und der Wechsel vollzogen wird, bekommen Sie die EVB Nummer. Auch hier sollten Sie schauen, dass die Versicherungen die eVB-Nummer(elektronischen Versicherungsbestätigung) direkt via Mail oder SMS mitteilen. Die meisten Anbieter tun dies zwar schon, aber es gibt auch Anbieter, bei denen dies anders läuft. Sie sollten auch Wert darauf legen, die Nummer sofort erhalten zu können.
Das heißt, sobald Sie die Fahrzeug-Versicherung im Internet abschließen, also die elektronische Variante wählen, sollte auch die EVB-Nummer mitgeteilt werden. Diese brauchen Sie, um direkt zur Zulassungsbehörde zu gehen. Löschen Sie die SMS nicht aus Versehen oder die Mail. Die Zulassungsstelle arbeitet schon lange so, denn die elektronische Anmeldung ist einfach schneller und zuverlässiger. Mit der EVB-Nummer kann eingesehen werden, dass auch wirklich Sie der Versicherungsnehmer der neuen KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs sind. Ihre Daten sind natürlich sicher, sicherer als die Daten früher. Daher ist die elektronische Variante ein wahrer Segen.
Sie können jetzt und sofort den Vergleich für sich einsetzen. Wir vergleichen nicht nur bekannte Anbieter wie DEVK, VHV, AXA, CosmosDirekt und mehrere, sondern auch weniger bekannte Gesellschaften. Über 300 Tarife werden vergleichen, so können Sie den besten Versicherungsschutz für sich nutzen. Wenn alles fristgemäß durchgeführt wurde, steht der Zulassung nichts mehr im Wege. Vergessen Sie nur für die Zulassung nie die EVB der KFZ-Versicherung. Ansonsten ist der Weg zur Zulassungsstelle leider umsonst gewesen. Sie dürfen nie vergessen, dass dies die Versicherungsbestätigung darstellt. Daher bitte auf die EVB gut aufpassen.